AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung unserer Ferienwohnungen

Inhalt

1 Geltungsbereich und Vertragsabschluss

2 Buchung und Bestätigung

3 Zahlungsbedingungen

4 An- und Abreise

5 Zustand der Ferienwohnung

6 Haustiere

7 Aufenthalt

8 Stornierung

9 Rücktritt durch den Vermieter

10 Haftung des Vermieters

11 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

12 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten

13 Schriftform

14 Salvatorische Klausel

15 Gerichtsstand

 

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsabschluss

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vermietung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters. Sie gelten ausschließlich für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Vermieter und dem Gast.

(2) Die Unter- oder Weitervermietung der Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

(3) Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Vermieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

§ 2 Buchung und Bestätigung

(1) Buchungswünsche können schriftlich an hello@urbanlodges.de gesendet werden. Alternativ können Sie uns auch telefonisch kontaktieren. Bei Buchungen unter 30 Tagen bis zur Anreise wird der Betrag direkt fällig.

(2) Nach Prüfung der Verfügbarkeit erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung der gebuchten Ferienwohnung. Die Reservierung wird mit Erhalt der Buchungsbestätigung wirksam.

(3) Eine Rechnung erhalten Sie auf Anfrage nach Ihrem Aufenthalt per E-Mail.

§ 3 Zahlungsbedingungen

(1) Die Zahlung ist spätestens 30 Tage vor der Anreise fällig und auf unser Konto zu überweisen.

(2) Banküberweisungsgebühren und Kosten, insbesondere bei Überweisungen aus dem Ausland, trägt der Kunde. Der Mieter ist verpflichtet, den vollen Rechnungsbetrag spesenfrei auf unser Bankkonto zu überweisen. Wir akzeptieren Zahlungen per Überweisung oder nach Absprache Bargeldzahlungen. EC- und Kreditkartenzahlungen sowie Schecks werden nicht akzeptiert.

§ 4 An- und Abreise

(1) Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Ein Schlüsselkasten ist vorhanden. Die Schlüsselübergabe kann persönlich oder über den Schlüsselkasten erfolgen. Die Entscheidung über den Ablauf der Schlüsselübergabe liegt bei uns. Informationen zur Schlüsselübergabe, Schlüsselkasten erhalten Sie per Mail von uns. Schadensersatzansprüche aufgrund einer verspäteten Bezugszeit sind ausgeschlossen, sofern sich der Bezug der Wohnung um weniger als 12 Stunden verzögert.

(2) Am Abreisetag ist die Wohnung bis spätestens 10:00 Uhr morgens zu verlassen. Bei verspäteter Abreise behält sich der Vermieter das Recht vor, eine zusätzliche Gebühr in Rechnung zu stellen. Die Wohnung muss besenrein hinterlassen werden. Geschirr, Gläser usw. sind zu reinigen und einzuräumen, der Müll ist in den dafür vorgesehenen Mülleimern zu sammeln. Der Kühlschrank und das Eisfach sind auszuräumen. Handtücher werden gesammelt in den Wäschekorb gegeben oder sind auf einem Haufen im Bad zu sammeln.

(3) Die Schlüssel sind bei Abreise auf dem Esstisch der Ferienwohnung zu hinterlegen.

(4) Meldegesetz (Angaben zu den Daten der Mieter). Der Meldeschein muss vom Mieter unterschrieben für den Vermieter zurückgelassen werden.

§ 5 Zustand der Ferienwohnung

(1) Die Ferienwohnung wird in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter unverzüglich darüber zu informieren.

(2) Der Mieter haftet für Schäden am Mietobjekt und Inventar, die durch ihn verursacht wurden, z. B. zerbrochenes Geschirr, Schäden am Fußboden oder Mobiliar. Dies umfasst auch die Kosten für verlorene Schlüssel.

(3) Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Aufenthalt in der Ferienwohnung bestimmt. Das Verschieben von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Mieter haftet auch für das Fehlverhalten seiner Mitreisenden. Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen, sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung oder Störung des Hausfriedens, sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Bereits gezahlter Mietzins verbleibt beim Vermieter.

(4) Falls eine Haftpflichtversicherung besteht, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Der Vermieter benötigt den Namen, die Adresse und die Versicherungsnummer der Versicherung.

§ 6 Haustiere

Die Unterbringung von Haustieren jeglicher Art in der Ferienwohnung ist nicht gestattet.  Werden entgegen dieses Verbots Haustiere in der Ferienwohnung untergebracht, kann eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 Euro (netto) berechnet werden.

§ 7 Aufenthalt

(1) Die Ferienwohnung darf maximal von vier Erwachsenen und einem Baby (Babyreisebett) genutzt werden. Es zählen grundsätzlich alle Personen als Erwachsene. Bei einer Nutzung durch mehr Personen als unter § 7 Abs. 1 S. 1 bestimmt ist eine gesonderte Gebühr entsprechend dem Mietpreis zu entrichten. Der Vermieter behält sich zudem das Recht vor, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Eine Untervermietung oder Weitergabe der Mietsache an Dritte ist nicht gestattet.

(2) Der Mieter erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Ferienwohnungen (siehe § 12) einverstanden. Diese Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.

(3) Bei Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

§ 8 Stornierung

(1) Im Falle einer Stornierung des Mietvertrags ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Zeitpunkt bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:

  • Bei Stornierung bis 61 Tage vor dem Anreisetag: 20% des vereinbarten Preises
  • Bei Stornierung ab dem 60. Bis zum 35. Tag vor dem Abreisetag: 50% des vereinbarten Preises
  • Bei Stornierung ab dem 34. Tag vor dem Anreisetag: 80 % des vereinbarten Preises
  • Bei Nichtanreise: 90% des vereinbarten Preises

Ausgenommen hiervon sind individuelle Vereinbarungen, die schriftlich zwischen Vermieter und Mieter getroffen wurden.

Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.

§ 9 Rücktritt durch den Vermieter

Im Falle einer Absage seitens des Vermieters aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände (wie Unfall oder Krankheit des Gastgebers) sowie anderer nicht zu vertretender Umstände, die die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz, und eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.

Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter trotz Abmahnung andere Mieter nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Mietvertrags gerechtfertigt ist.

§ 10 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht als ordentlicher Kaufmann für die ordnungsgemäße Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für Ausfälle oder Störungen in der Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen höherer Gewalt ist ausgeschlossen.

§ 11 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

(1) Der Vermieter stellt im Ferienobjekt einen WLAN-Internetzugang zur Verfügung. Der Mieter darf diesen während seines Aufenthalts im Ferienobjekt mitnutzen. Dem Mieter ist es nicht gestattet, Dritten die Nutzung des WLANs zu ermöglichen.

(2) Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Eignung oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für einen bestimmten Zweck. Der Vermieter behält sich das Recht vor, weitere Mitnutzer des WLANs zu erlauben und den Zugang des Mieters ganz oder teilweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wurde oder Missbrauch droht. Dies gilt insbesondere für Seiten mit gewaltverherrlichenden, pornographischen oder kostenpflichtigen Inhalten.

(3) Die Nutzung des WLANs erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen keinesfalls an Dritte weitergegeben werden. Falls der Mieter einem Dritten den Zugang zum WLAN gewähren möchte, ist die vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich, die durch Unterschrift und vollständige Identitätsangabe des Dritten dokumentiert wird. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Zugangscodes jederzeit zu ändern.

(4) Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN lediglich einen Zugang zum Internet ermöglicht und keinen Virenschutz oder eine Firewall bietet. Der über das WLAN übertragene Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt und kann von Dritten möglicherweise eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Nutzung des WLANs mit der Gefahr verbunden ist, dass Schadsoftware (wie Viren, Trojaner, Würmer usw.) auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzugangs entstehen, haftet der Vermieter nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

(5) Der Mieter ist selbst verantwortlich für die über das WLAN übermittelten Daten, die Nutzung kostenpflichtiger Dienstleistungen und die Eingehung verbindlicher Verträge. Kosten, die durch den Besuch kostenpflichtiger Internetseiten oder durch Verbindlichkeiten entstehen, sind vom Mieter zu tragen. Der Mieter verpflichtet sich, beim Gebrauch des WLANs geltendes Recht einzuhalten, insbesondere:

  • Das WLAN nicht für den Abruf oder die Verbreitung sitten- oder rechtswidriger Inhalte zu nutzen.
  • Keine urheberrechtlich geschützten Güter unrechtmäßig zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zugänglich zu machen, insbesondere im Zusammenhang mit Filesharing-Programmen.
  • Die geltenden Jugendschutzvorschriften zu beachten.
  • Keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte zu versenden oder zu verbreiten.
  • Das WLAN nicht für Massennachrichten (Spam) oder unzulässige Werbung zu nutzen.

Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung des WLANs durch den Mieter oder einem Verstoß gegen diese Nutzungsvereinbarung beruhen. Diese Freistellung umfasst auch die Kosten und Aufwendungen, die mit der Inanspruchnahme oder der Abwehr solcher Ansprüche zusammenhängen. Sollte der Mieter erkennen oder erkennen müssen, dass eine solche Rechtsverletzung oder ein Verstoß droht oder vorliegt, ist er verpflichtet, den Vermieter umgehend darüber zu informieren.

§ 12 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten

(1) Der Gast ist verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten. Von 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr gilt Mittagsruhe. Von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr gilt Nachtruhe, TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen, um Störungen zu vermeiden.

(2) Beim Verlassen der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten.

(3) Die Mitnahme oder Unterbringung von Haustieren in der Ferienwohnung ist nicht gestattet.

(4) In der Ferienwohnung gilt ein generelles Rauchverbot. Bei Verstoß kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 Euro (netto) pro angefangener Aufenthaltswoche in Rechnung stellen. [Rauchen ist nur auf der Terrasse gestattet.]

(3) Es sind ausdrücklich nur die zur Verfügung gestellten Handtücher und Bettwäschen, Geschirrtücher zu verwenden. Bei Verwendung von mehr als der herausgelegten Artikel kann der Vermieter eine zusätzliche Gebühr verlangen.

(5) Wir stellen keine eigenen Parkplätze zur Verfügung. Es sind die öffentlichen Parkplätze in der Umgebung zu nutzen.

(6) Die Veränderung oder Anbringung von Dekorationen oder ähnlichem in der Ferienwohnung ist nicht gestattet. Der Gast haftet allein für bereits angebrachte Dekorationen und ist verpflichtet, den Vermieter von Ansprüchen Dritter freizustellen. Der Gast ist auch für Schäden, die durch die Veränderung oder Anbringung von Dekorationen entstehen, verantwortlich.

(7) Der Vermieter hat das Recht, die Ferienwohnung jederzeit zu betreten, insbesondere in Notfällen. Dabei wird angemessene Rücksicht auf die schutzwürdigen Belange des Gastes genommen. Der Vermieter wird den Gast im Voraus über den beabsichtigten Zutritt informieren, es sei denn, dies ist unter den gegebenen Umständen unzumutbar oder unmöglich.

§ 13 Schriftform

Es wurden keine anderen Vereinbarungen getroffen als die in diesem Vertrag festgelegten Bestimmungen. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Mit der Überweisung der Anzahlung akzeptiert der Gast diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

§ 15 Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Konstanz zuständig.